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Allgemeine Geschäftsbedingungen Verleih

Persönliche Daten

Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter personenbezogene Daten wie Name, Anschrift aus dessen Personalausweis notiert bzw. eine Fotokopie des Ausweises anfertigt und die erhobenen Daten zur eigenen Verwendung speichert.

Zahlung

Der Mietpreis für die vereinbarte Mietdauer ist im Voraus bei Übergabe der Mietgegenstände zu bezahlen. Der Mietpreis berechnet sich, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird, grundsätzlich nach Tagen, wobei angebrochene oder volle Tage sowie Sonn- und Feiertage voll berechnet werden. Bei Abholung der Leihausrüstung ab 15.00 Uhr  wird der Mietpreis erst ab dem darauf folgenden Kalendertag verrechnet.

Reservierungen/Stornogebühren

Der Vermieter nimmt Reservierungen grundsätzlich persönlich, über Telefon und Internet entgegen. Reservierungen sind für den Mieter verbindlich. Falls der Mieter aus persönlichen Gründen von der Reservierung Abstand nehmen möchte und dies nicht rechtzeitig, mindestens drei Tage vor dem Abholtermin anzeigt, ist er zur Zahlung von 20% des Mietpreises verpflichtet. Falls die Schutzgebühr für Defekt, entsprechend unserem Aushang im Geschäft, bei der Reservierung vereinbart wurde, ist diese in voller Höhe fällig.

Anrechnung

Beim Kauf eines neuen Sportgerätes gleicher Art wird der vom Mieter für das zuvor gemietete Sportgerät nachweisbar gezahlte höchste Eintages-Mietpreis angerechnet. Dieser kann in der betreffenden Abteilung erfragt werden.

 Rückgabe; Verzugsschaden

Die Rückgabe der gemieteten Sportgeräte einschließlich Zubehör hat spätestens am Tag nach dem letzten Miettag bis 13.00 Uhr zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe ist der Mieter für jeden weiteren Tag zur Fortzahlung des Mietzinses laut Preisliste verpflichtet. Darüber hinaus hat der Mieter dem Vermieter für jeden Verzugstag Schadenersatz in Höhe des Tagesmietpreises gem. Preisliste, begrenzt durch den Neuverkaufspreis des Mietgegenstandes, zu bezahlen. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache hat der Mieter keinen Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Mietpreises.

 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Sportgeräte einschließlich Zubehör nur selbst zu nutzen bzw. nur an die nach dem Mietvertrag berechtigten Personen weiterzugeben. Die Nutzung des Sportgerätes ist nur für private Zwecke gestattet. Der Mieter verpflichtet sich weiter, die gemieteten Sportgeräte und das Zubehör pfleglich zu behandeln und jederzeit in geeigneter Weise vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu schützen. Bei Diebstahl verpflichtet er sich, unverzüglich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten und den Vermieter hiervon unter Vorlage der polizeilichen Anzeigenaufnahmen umgehend zu unterrichten.

 Haftung des Mieters

Der Mieter ist für das gemietete Sportgerät voll verantwortlich. Die Weitergabe des Sportgerätes an dritte Personen ist nicht gestattet.

Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Sportgerät so verwahrt wird, dass eine Verwechslung oder ein Diebstahl verhindert wird. Zu diesem Zweck sollen Skier nur einzeln und voneinander getrennt abgestellt, in Skisafes oder mit einem Skisicherheitsschloss verwahrt werden. Während der Nacht soll das Sportgerät in einem versperrten Skiraum der Unterkunft oder in einem versperrten KFZ verwahrt werden.

Das gemietete Sportgerät ist nicht versichert. Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung durch unsachgemäße Verwendung haftet der Mieter in Höhe von 50% des Neuverkaufspreises des Mietgegenstandes bzw. den Reparaturkosten.

Gegen Bezahlung einer Schutzgebühr von 10% je Verleihvorgang kann das Sportgerät gegen Bruch und Beschädigung versichert werden, nicht jedoch gegen Diebstahl. Die Absicherung wird nicht wirksam, wenn der Mieter die Beschädigung oder den Defekt des Mietgegenstandes vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Haftung des Vermieters

Der Vermieter hat den Mieter auf die ordnungsgemäße Handhabung der Mietgegenstände und die Notwendigkeit personenbezogener Einstellung der Sportgeräte hinzuweisen. Bei Verletzung der hieraus resultierenden Pflichten durch den Mieter übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Vermieter haftet darüber hinaus nicht für selbstverschuldete Unfälle des Mieters im Zusammenhang mit der Benutzung der Mietgegenstände. Eine sonstige Haftung des Vermieters für Personen Sachschäden des Mieters bzw. Dritter bei Nutzung der Mietgegenstände ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vermieters ausgeschlossen.

Datenschutz

Persönliche Daten werden unter Beachtung der geltenden nationalen und europäischen Vorschriften (Datenschutz), ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfragen bzw. Online-Reservierungen verarbeitet und genutzt. Die Sport Fischbacher GmbH wahrt in jedem Fall die Vertraulichkeit Ihrer Daten und wird diese nicht verkaufen, vermieten oder Dritten verfügbar machen.

 

 

Benutzung im Ausland

Der Mieter ist berechtigt, die Mietgegenstände während der vereinbarten Mietzeit in den Ländern Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Liechtenstein und der Schweiz zu nutzen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen aus diesem Vertrag ist Rosenheim. 

Rechtswirksamkeit

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam bzw. haben nur Gültigkeit, wenn Sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt sind. Auch wenn einzelne Punkte der allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein sollten, bleibt der geschlossene Mietvertrag im Übrigen verbindlich. 

Skifahren und ähnliche Alpine Sportarten sind sowohl schwierig als auch gefährlich. Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass diese Sportarten Gefahren mit sich bringen, und dass Verletzungen bis hin zum Tod vorkommen können. Aus diesem Grund übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung für Schäden, die bei der Benützung des geliehenen Materials entstehen!

 

 

 

Christian Fischbacher
      Geschäftsführer

Sport Fischbacher GmbH, Münchner Str. 35, 83043 Bad Aibling
Geschäftsführer: Christian Fischbacher,
Handelsregister: AG Traunstein, HRB 19556, USt-Id-Nr. DE 267724430, St.-Nr. 156/137/71007

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